Manchmal möchten Sie einfach wissen, woran Sie sind. Vielleicht zweifeln Sie an ein paar Posten. Vielleicht verstehen Sie die Zahlen nicht. Vielleicht denken Sie, dass Fehler gemacht wurden, möchten die Zusammenarbeit aber nicht gleich beenden.
Dann kann ein objektiver zweiter Blick helfen.
Was schauen wir uns an?
Was genau wir prüfen, hängt von Ihrer Frage und der verfügbaren Buchhaltung ab. Wir vereinbaren vorab, worauf wir schauen. Denken Sie zum Beispiel an Abstimmungen, auffällige Bilanzposten, offene Posten, Verarbeitung der Umsatzsteuer, die Logik zwischen Hauptbuch und zugrunde liegenden Belegen sowie Punkte, die erkennbar eine nähere Erklärung erfordern.
Wir wühlen uns nicht ziellos durch Tausende Buchungen. Wir vereinbaren zuerst, was Sie wissen möchten, und prüfen dann gezielt.
Was bekommen Sie von uns?
Sie erhalten eine klare Rückmeldung dazu, was wir gesehen haben. Dabei unterscheiden wir zwischen einer anderen Arbeitsweise, Punkten, die eine Erklärung benötigen, und Punkten, die unserer Meinung nach eine Behebung oder weitere Untersuchung verdienen.
Fehlen Informationen, sagen wir das auch. Wir erfinden keine Schlussfolgerungen, um den Bericht interessanter zu machen.
Was bekommen Sie nicht?
Dies ist keine gesetzliche Abschlussprüfung und kein rechtliches Urteil über Haftung, Vertragsverletzung oder Schaden.
Geben unsere Feststellungen dazu Anlass, können wir Ihnen empfehlen, für rechtliche oder steuerliche Spezialfragen einen passenden unabhängigen Experten hinzuzuziehen.
Muss ich danach wechseln?
Nein.
Vielleicht bestätigt die Prüfung, dass Ihre Buchhaltung im Kern gut ist. Vielleicht bekommen Sie vor allem Fragen mit, die Sie mit Ihrem aktuellen Steuerberater besprechen können. Und vielleicht stellt sich heraus, dass Sie lieber mit jemand anderem weitermachen möchten.
Diese Entscheidung liegt bei Ihnen. Wir finden, dass Sie sie besser auf Basis von Fakten treffen können als nur aus Frust heraus.
Und wenn Sie doch wechseln möchten?
Dann können wir die Buchhaltung übernehmen und die Übergabe mit Ihrem aktuellen Steuerberater über unseren Wechselservice begleiten.
Das muss nicht unangenehm oder kompliziert werden. Wir halten es sachlich, ordentlich und auf eine gute Übergabe ausgerichtet.
Häufig gestellte Fragen
Ist das eine Abschlussprüfung?
Nein. Es handelt sich um eine gezielte buchhalterische Zweitmeinung, keine gesetzliche Abschlussprüfung.
Muss ich meine gesamte Buchhaltung übergeben?
Nicht immer. Wir besprechen zuerst Ihre Frage und bestimmen, welche Informationen nötig sind, um gezielt darauf zu schauen.
Bekomme ich einen Bericht?
Die Form der Rückmeldung vereinbaren wir vorab, abhängig vom Umfang und Zweck der Prüfung.
Muss ich dafür Kunde werden?
Nein. Eine Zweitmeinung kann auch unabhängig von einem Wechsel besprochen werden.
Möchten Sie einen zweiten Blick auf Ihre Buchhaltung?
Erzählen Sie uns, woran Sie zweifeln. Dann bestimmen wir gemeinsam, was sinnvoll zu prüfen ist.